Entlastungsbetrag
Leistungen und Abrechnung einfach erklärt
Mindestens 131 € monatlich nach
§ 45b SGB XI abrechenbar.
Der Entlastungsbetrag in Duisburg gemäß §45b SGB XI bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine wertvolle finanzielle Unterstützung im Alltag. Über die Pflegekasse stehen monatliche Leistungen zur Verfügung, die gezielt für Entlastungsleistungen eingesetzt werden können – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Als erfahrener Entlastungsbetrag Pflegedienst in Duisburg unterstützen wir Sie dabei, diese Leistungen optimal zu nutzen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Entlastungsbetrag der Pflegekasse sinnvoll einsetzen können. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit zugelassenen Anbietern für den Entlastungsbetrag, sodass eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Unsere Leistungen sind in verschiedenen Stadtteilen verfügbar, darunter Meiderich, Hamborn, Rheinhausen, Walsum und Duisburg Süd. So erhalten Sie schnell Zugang zu Entlastungsleistungen in Ihrer Nähe, die individuell auf Ihre Situation abgestimmt sind. Ob durch eine zuverlässige Betreuungskraft, Unterstützung im Haushalt oder ergänzende Angebote im Rahmen der häuslichen Pflege – wir bieten Ihnen die besten Entlastungsleistungen für eine spürbare Entlastung im Alltag. Zusätzlich beraten wir Sie umfassend zu weiteren Leistungen der Pflegekasse und unterstützen Sie bei der Kombination mit anderen Angeboten wie Verhinderungspflege oder Pflegeberatung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine einfache, transparente und menschliche Lösung zu bieten, damit Sie den Entlastungsbetrag in Duisburg effektiv und ohne bürokratischen Aufwand nutzen können.
Was wir für Sie leisten
Ein ausführliches persönliches Erstgespräch bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Dabei verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Lebenssituation, klären Ihren Unterstützungsbedarf und erstellen gemeinsam einen individuellen Einsatzplan.
Einfache Abrechnung
- Verrechnungssatz: 38,00 €
- Einsatzpauschale: 5,95 €
- Abrechnung: Erfolgt direkt und bequem mit Ihrer Pflegekasse.
Zeitlicher Umfang
Im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 € können wir Ihnen regelmäßig Unterstützung anbieten, z. B.:
- 2 Stunden alle 14 Tage als feste Grundversorgung.
- Ab Pflegegerad 2 besteht die Möglichkeit zusätzliche Stunden flexibel hinzuzubuchen – entweder über weitere Pflegeleistung oder privat.
Budgets der Pflegekasse
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung, die mit unseren Leistungen verrechnet werden können.
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§ 45b) – 131 € monatlich
- Ab Pflegegrad 2: Zusätzliche Verhinderungspflege (§ 39) – bis zu 3539 € jährlich