Pflegeberatung in Duisburg: Was ist jetzt wichtig?
Unsere Pflegeberatung in Duisburg hilft Ihnen, Fragen zu Pflegegrad, Anträgen und Leistungen zu sortieren. Wir erklären in Ruhe, welche Unterstützung infrage kommt und wie Sie weiter vorgehen können.

Ihre Fragen zur Pflegeberatung in Duisburg
Nach einem Sturz oder Krankenhausaufenthalt braucht ein Angehöriger plötzlich Hilfe. Unsere Pflegeberatung in Duisburg gibt Ihnen Orientierung: Was muss geklärt werden, und welche Unterstützung ist möglich?
Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich auf die Begutachtung vorbereiten. Passt der Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zum Hilfebedarf, besprechen wir mögliche nächste Schritte. Außerdem schauen wir, welche Leistungen der Pflegekasse für Sie infrage kommen und wie Sie diese im Alltag nutzen können.
Bei Pflegebedarf haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Nutzen Sie auch dieses Angebot. Bei uns stehen Ihre Fragen zum Alltag im Mittelpunkt, etwa zur Entlastung im Haushalt. Wir erklären, wie unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag dabei helfen können. Wir sind kein Pflegedienst.

Diese Fragen klären wir mit Ihnen
Je nach Ihrer Situation besprechen wir zum Beispiel diese Themen:
- Leistungen der Pflegekasse verständlich erklärt
- Unterstützung beim Pflegegradantrag
- Den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten
- Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid
- Gemeinsam einen höheren Pflegegrad prüfen
- Den Entlastungsbetrag im Alltag sinnvoll nutzen
- Fragen zu Pflegebox und Pflegehilfsmitteln klären
- Anlaufstellen für weitere Hilfe finden
Wann hilft Ihnen eine Beratung?
Plötzlich braucht jemand Hilfe
In Ihrer Familie ist unerwartet Pflegebedarf entstanden. Sie möchten wissen, was jetzt wichtig ist.
Vor dem ersten Pflegegradantrag
Sie möchten erstmals einen Pflegegrad beantragen. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Antrag angehen können.
Ein Bescheid wirft Fragen auf
Ihr Antrag wurde abgelehnt oder der Pflegegrad erscheint Ihnen zu niedrig. Sie möchten den Bescheid verstehen.
Leistungen bleiben ungenutzt
Ein Pflegegrad ist vorhanden, doch Sie wissen noch nicht, welche Leistungen Ihnen im Alltag helfen können.
Fragen zu den Kosten
Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos. Im Gespräch schauen wir gemeinsam, welche Leistungen der Pflegekasse für Ihre Situation infrage kommen und wie Sie diese nutzen können.
Welche Leistungen lassen sich gleichzeitig nutzen? Viele Familien kennen ihre Möglichkeiten nicht. Wir schauen mit Ihnen, welche Hilfen für Ihren Alltag infrage kommen.
Entlastungsbetrag
Für Alltagshilfe, Haushalt und Betreuung durch anerkannte Anbieter. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
§ 45b SGB XIVerhinderungs- & Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag, z. B. für eine Vertretung zu Hause, wenn die Pflegeperson verhindert ist - bis zu 8 Wochen im Jahr, ohne Vorpflegezeit.
§ 42a SGB XIUmwandlungsanspruch
Nicht genutzte Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
§ 45a Abs. 4 SGB XIPflegehilfsmittel
Für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen - zum Beispiel als Pflegebox.
§ 40 Abs. 2 SGB XIStand: 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab - wir prüfen das gern mit Ihnen.
So gehen wir gemeinsam vor
Fragen aufschreiben
Schreiben Sie vorab auf, was Sie wissen möchten. Legen Sie vorhandene Bescheide und Briefe der Pflegekasse bereit, damit wir Ihre Fragen dazu besprechen können.
In Ruhe besprechen
Wir nehmen Ihre Fragen gemeinsam durch. Angehörige, die Sie beim Gespräch dabeihaben möchten, können mit Ihnen besprechen, welche Hilfe im Alltag fehlt.
Das weitere Vorgehen klären
Wir besprechen, welche Anträge für Ihre Situation sinnvoll sind und welche Unterstützung zu Ihrem Alltag passt. Beim Ausfüllen der Formulare helfen wir Ihnen.
Wir beraten Sie dort, wo Sie wohnen
Für die Pflegeberatung fahren wir in alle sieben Duisburger Stadtbezirke. Auf der Seite Ihres Bezirks finden Sie die Stadtteile und was wir dort sonst noch anbieten.
Fragen rund um Pflegegrad und Antrag
Legen Sie Ihren Bescheid bereit und rufen Sie an. Wir gehen Ihre Frage gemeinsam durch.
0157 7897 6124Wie bereite ich meinen Angehörigen auf die Begutachtung vor?
Notieren Sie vor dem Termin, wobei Ihr Angehöriger im Alltag Hilfe braucht. Halten Sie auch kleine Hilfestellungen fest, die sonst leicht untergehen. Legen Sie Arztberichte und den Medikamentenplan bereit. Es kann helfen, wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige beim Besuch des Medizinischen Dienstes dabei sind.
Was können wir tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Gegen die Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen, den Bescheid zu verstehen und die Begründung für Ihren Widerspruch zu formulieren. Gemeinsam schauen wir, warum der Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zum tatsächlichen Hilfebedarf passt.
Bekomme ich bei meiner Pflegekasse kostenlose Beratung?
Ja. Bei Pflegebedarf haben Sie nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse. Sie können dieses Angebot nutzen und sich ergänzend mit Ihren Fragen an uns wenden. Auch unser erstes Gespräch ist für Sie kostenlos.
Wann sollten wir einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ein Antrag kann sinnvoll sein, wenn Ihr Angehöriger inzwischen deutlich mehr Unterstützung braucht als bei der letzten Begutachtung. Das kann etwa nach einem Sturz oder bei fortschreitender Demenz der Fall sein. Wir besprechen mit Ihnen, was sich im Alltag verändert hat und ob ein Antrag infrage kommt.
Kann ich als Tochter oder Sohn beim Beratungsgespräch dabei sein?
Ja, Sie können als Tochter oder Sohn gern am Gespräch teilnehmen. Gemeinsam lassen sich Fragen zur Unterstützung im Alltag besprechen. Wenn die betroffene Person einverstanden ist, sprechen wir auf Wunsch auch nur mit Ihnen als Angehörigen.
Können wir ungenutzten Entlastungsbetrag später noch einsetzen?
Ja, nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag nutzen können, besprechen wir Ihre Fragen dazu in der Beratung.
Bringen Sie Ihre Fragen mit.
Ob Pflegegradantrag, Bescheid oder Entlastungsbetrag: Wir gehen Ihre Fragen in Ruhe durch und erklären, welche Schritte sinnvoll sind.
