Leistung

Entlastungspflege in Duisburg: Zeit für Ihre eigene Pause

Mit unserer Entlastungspflege in Duisburg bekommen Sie als pflegende Angehörige Zeit für sich. Wir sind regelmäßig stundenweise da, während Sie eigene Termine wahrnehmen oder sich ausruhen.

Was bedeutet Entlastungspflege in Duisburg?

Entlastungspflege in Duisburg bedeutet regelmäßige Hilfe im Alltag, zum Beispiel an einem festen Nachmittag. Wir sind in dieser Zeit bei Ihrem Angehörigen. Sie können in Ruhe einkaufen, zum Sport gehen oder sich ausruhen, ohne nebenbei die Betreuung zu übernehmen.

Ob Sie den Entlastungsbetrag für die Unterstützung nutzen können, klären wir mit Ihnen in der Beratung. Er steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und ist für Entlastung im Alltag vorgesehen.

Anders als die regelmäßige Alltagshilfe greift Verhinderungspflege, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind, etwa wegen Krankheit oder Urlaub. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege. Wir beraten Sie zum Zusammenspiel der Budgets.

Leistungsumfang

Wie wir Sie im Alltag entlasten

Während Ihrer Auszeit unterstützen wir Sie zum Beispiel so:

  • Regelmäßige Einsätze zu fest vereinbarten Zeiten
  • Gespräche und gemeinsame Beschäftigung zu Hause
  • Hilfe bei kleinen Aufgaben im Haushalt
  • Zusammen spazieren gehen und draußen sein
  • Nach jedem Einsatz eine kurze Rückmeldung
  • Gemeinsam planen, wie lange Ihr Jahresbudget reicht
Für wen

Wer braucht eine Auszeit?

  1. Pflege neben dem Beruf

    Zwischen Arbeit und Pflege bleibt wenig freie Zeit. Vereinbarte Betreuungszeiten helfen Ihnen, die Woche zu planen.

  2. Ältere Paare

    Sie sorgen für Ihre Partnerin oder Ihren Partner und brauchen selbst eine Pause, weil die eigene Kraft nachlässt.

  3. Angehörige bei Demenz

    Ihr Angehöriger lebt mit Demenz und kann nicht mehr allein bleiben. Sie wünschen sich Zeit für sich, ohne ihn allein zu lassen.

  4. Zeit für eigene Termine

    Sie möchten zum Arzt, etwas bei einer Behörde klären oder Ihrem Hobby nachgehen, ohne ständig auf die Uhr zu sehen.

Kosten

Was kostet Ihre Auszeit?

Für die Entlastungspflege können Sie den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 nutzen. Ab Pflegegrad 2 kommt zusätzlich der Umwandlungsanspruch infrage. Wir beraten Sie dazu, welches Budget Sie für die Unterstützung im Alltag einsetzen können.

Wie viele Stunden Ihr Budget abdeckt, besprechen wir mit Ihnen anhand des gewünschten Umfangs und der Kosten. Reicht es nicht aus, können Sie zusätzliche Stunden privat buchen.

ab Pflegegrad 1131 €pro Monat

Entlastungsbetrag

Für Alltagshilfe, Haushalt und Betreuung durch anerkannte Anbieter. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

§ 45b SGB XI
ab Pflegegrad 2bis 40 %der Pflegesachleistung

Umwandlungsanspruch

Nicht genutzte Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

§ 45a Abs. 4 SGB XI

Stand: 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab - wir prüfen das gern mit Ihnen.

Ablauf

So planen wir Ihre Entlastung

  1. Passende Zeiten besprechen

    Sie sagen uns, wann Sie im Alltag eine Pause brauchen. Das kann zum Beispiel ein fester Nachmittag in der Woche sein.

  2. In Ruhe kennenlernen

    Ihr Angehöriger soll uns in Ruhe kennenlernen können. Wie der erste Termin abläuft, besprechen wir vorab mit Ihnen.

  3. Feste Pausen einplanen

    Wir kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen, in Rahm ebenso wie in allen anderen Duisburger Stadtbezirken. So lässt sich Ihre Auszeit im Alltag einplanen.

Einsatzgebiet

Ihre Auszeit, egal in welchem Bezirk Sie wohnen

Pflegende Angehörige entlasten wir links und rechts des Rheins. Ihr Bezirk zeigt Ihnen die Stadtteile und alle weiteren Hilfen, die wir dort anbieten.

Fragen & Antworten

Fragen pflegender Angehöriger

Ihre Lage ist anders als hier beschrieben? Erzählen Sie uns davon am Telefon.

0157 7897 6124
Ist Entlastungspflege dasselbe wie Verhinderungspflege?

Nein. Mit Entlastungspflege meinen wir regelmäßige Hilfe im Alltag, für die der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 infrage kommt. Verhinderungspflege dient der Vertretung, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind. Dafür steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Wie viele Stunden Betreuung sind mit meinem Budget möglich?

Das hängt von den Kosten, der Dauer der einzelnen Einsätze und Ihrem verfügbaren Budget ab. Im Gespräch rechnen wir gemeinsam durch, wie häufig Unterstützung möglich ist und welcher Rhythmus zu Ihrem Alltag passt.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht aufbrauche?

Ungenutztes Budget können Sie für spätere Unterstützung ansparen. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Sie sammeln dabei keine festen Stunden an. Wie viel Betreuung möglich ist, hängt von den Kosten und dem Umfang der Einsätze ab.

Kann ich während der Betreuung einkaufen oder zum Arzt gehen?

Ja. Während der vereinbarten Zeit sind wir bei Ihrem Angehörigen. Sie können das Haus verlassen, zum Arzt gehen oder einkaufen. Ebenso dürfen Sie die Pause einfach zum Ausruhen nutzen. Wir bleiben während des Einsatzes für Sie erreichbar.

Bleibt mein Pflegegeld erhalten, wenn ich Unterstützung nutze?

Wenn Sie für die Unterstützung den Entlastungsbetrag nutzen, bleibt Ihr Pflegegeld unverändert. Beim zusätzlichen Umwandeln von Pflegesachleistungen kann es sich anteilig verringern. Wir erklären Ihnen vorab, was das für Ihre Planung bedeutet.

Kann ich Entlastungspflege und Haushaltshilfe verbinden?

Ja, der Entlastungsbetrag lässt sich für stundenweise Betreuung ebenso nutzen wie für Haushaltshilfe. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht verbrauchen, können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr mitnehmen. Rufen Sie uns unter 0157 7897 6124 an. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und Kosten.

Kostenlose Erstberatung

Planen wir Ihre nächste Pause.

Welcher Nachmittag in der Woche würde Ihnen guttun? Rufen Sie uns an, dann besprechen wir feste Zeiten für Ihre Auszeit.