Verhinderungspflege in Duisburg für Ihre Auszeit
Mit Verhinderungspflege in Duisburg unterstützen wir Ihren Angehörigen zu Hause, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen. Gemeinsam besprechen wir, welche Hilfe und welche Zeiten Sie brauchen.

Was umfasst Verhinderungspflege in Duisburg?
Wenn Sie als Pflegeperson ausfallen, kann Verhinderungspflege in Duisburg die Betreuung zu Hause unterstützen. Die Leistung nach § 39 SGB XI steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Eine andere Person vertritt Sie vorübergehend.
Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Verhinderungspflege ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt. Auch stundenweise Unterstützung kommt infrage, etwa für einen Nachmittag. Welche Zeiten wir abdecken können, besprechen wir mit Ihnen.
Während Ihrer Abwesenheit leisten wir Ihrem Angehörigen Gesellschaft, begleiten seinen Alltag und helfen im Haushalt. Wir sind kein Pflegedienst. Hilfe bei der Körperpflege und medizinische Versorgung übernimmt weiterhin ein Pflegedienst. Mit ihm stimmen wir uns gern ab.

So helfen wir während Ihrer Abwesenheit
Je nach Ihrem Bedarf besprechen wir mit Ihnen folgende Unterstützung:
- Betreuung während Ihres Urlaubs nach Absprache
- Unterstützung, wenn Sie krank oder zur Kur sind
- Stundenweise Entlastung für Ihre Termine
- Gesellschaft im vertrauten Tagesablauf
- Essen vorbereiten und Mahlzeiten begleiten
- Anfallende Hausarbeit erledigen
- Beratung zum Antrag bei der Pflegekasse
- Absprachen mit dem bestehenden Pflegedienst
Wann hilft eine Vertretung?
Eine Reise steht bevor
Sie planen einen Urlaub. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung zu Hause möglich ist.
Wenn Sie selbst erkranken
Sie können wegen einer Erkrankung, Operation oder Kur die Betreuung vorübergehend nicht leisten.
Ein wichtiger Termin steht an
Ein Termin oder eine Familienfeier steht an, und Sie brauchen für einige Stunden Unterstützung zu Hause.
Zu Hause ab Pflegegrad 2
Ihre Pflegeperson ist verhindert. Sie möchten in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben und brauchen dort Unterstützung.
Kosten der Vertretung
Für die Vertretung steht der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Verhinderungspflege ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich. Fragen Sie Ihre Pflegekasse vor der Planung, wie viel Budget noch verfügbar ist, welche Kosten abgerechnet werden können und wie Ihr Pflegegeld weitergezahlt wird.
Wir beraten Sie zu den Kosten und zum Antrag. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall erfolgt, klären wir gemeinsam vor dem Einsatz.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag, z. B. für eine Vertretung zu Hause, wenn die Pflegeperson verhindert ist - bis zu 8 Wochen im Jahr, ohne Vorpflegezeit.
§ 42a SGB XIPflegegeld bei Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes bis zu 8 Wochen im Jahr weitergezahlt.
§ 37 Abs. 2 SGB XIStand: 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab - wir prüfen das gern mit Ihnen.
So planen wir mit Ihnen die Vertretung
Bedarf und Zeiten klären
Sie nennen uns den Anlass und die gewünschten Zeiten. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung wir dafür anbieten können.
Den Alltag kennenlernen
Wir besprechen die Gewohnheiten Ihres Angehörigen und lernen seinen Tagesablauf kennen. Auch Ihre Fragen zum Antrag haben dabei Platz.
Absprachen umsetzen
Wir unterstützen Ihren Angehörigen zu den vereinbarten Zeiten. Welche Kosten entstehen und wie abgerechnet wird, besprechen wir vorher.
Vertretung zu Hause, vom Norden bis zum Süden
Fallen Sie als Pflegeperson aus, kommen wir in jeden Duisburger Stadtbezirk. Tippen Sie auf Ihren Bezirk, um die Stadtteile und unsere übrigen Hilfen zu sehen.
Fragen zur Verhinderungspflege
Seit Juli 2025 gelten neue Regeln. Rufen Sie an, wenn Ihre Frage hier offenbleibt.
0157 7897 6124Wann sollte ich Verhinderungspflege beantragen?
Sprechen Sie möglichst vor der geplanten Vertretung mit Ihrer Pflegekasse über den Antrag. Falls Sie bereits Unterstützung genutzt haben, fragen Sie nach einer nachträglichen Beantragung. Wir beraten Sie zu Ihren Fragen rund um den Antrag.
Gibt es noch eine Vorpflegezeit für Verhinderungspflege?
Nein. Seit dem 1. Juli 2025 entfällt die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten. Sie müssen Ihren Angehörigen also nicht erst so lange gepflegt haben. Voraussetzung für den Anspruch ist mindestens Pflegegrad 2.
Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja, das ist möglich, etwa wenn Sie einen Arzttermin haben oder einen Nachmittag für sich brauchen. Sind Sie als Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Welche Einsatzzeiten wir anbieten können, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Wird mein Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Sind Sie als Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, bleibt das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege ungekürzt. Wie es bei längerer Abwesenheit weitergezahlt wird, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Kann ich das gemeinsame Budget auch für Kurzzeitpflege nutzen?
Ja. Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie können ihn für beide Leistungen nutzen. Was Sie für eine davon ausgeben, steht für die andere nicht mehr zur Verfügung. Kurzzeitpflege in einer Einrichtung bieten die Weißen Elfen nicht an.
Kann ich Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege abrechnen?
Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt, kann Unterstützung im Haushalt Teil der Verhinderungspflege sein. Ob die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie zu unseren Hilfen im Alltag und den Kosten. Rufen Sie uns unter 0157 7897 6124 an.
Ihre Vertretung rechtzeitig planen.
Steht ein Urlaub, eine Kur oder ein Termin an? Melden Sie sich frühzeitig, damit wir die Betreuung zu Hause in Ruhe vorbereiten.
